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THC-Liquid für die E-Zigarette mit EJ Mix

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Im Netz gibt es viele Anleitungen, um sich ein THC-haltiges Liquid für E-Zigaretten / E-Shishas herzustellen. Mit EJ Mix bietet dabbing.de Euch eine Easy-to-Use-Variante an, die Euch ein perfektes Erlebnis garantiert!

Die Handhabung ist ganz einfach: 1g Eures Konzentrat in eine kleine Glasschale füllen, 1ml (entspricht ca. 35 Tropfen, durch die Pipette ist das Dosieren sehr leicht möglich) EJ Mix hinzu geben, das ganze für 10 Sekunden in die Mikrowelle, umrühren – fertig!

Für Haschgiftspritzer: EJ Mix THC-Liquid
Für Haschgiftspritzer: EJ Mix THC-Liquid

Ihr erhaltet ein hochpotentes Liquid mit dem Ihr sehr lange auskommt! Auf Wunsch kann die Stärke durch Zugabe von mehr EJ Mix verringert werden.

Euer Liquid hat einen phantastischen Geschmack! Die Charakteristik des ursprünglichen Konzentrates bleibt zu 100% erhalten, es gibt keinen störenden Neben- oder Nachgeschmack! Solltet Ihr unbedingt mal probieren!

Doch was unterschiedet die Fertigmixtur EJ Mix von den Anleitungen zur Herstellung von THC-Liquid? Die Antwort ist ganz einfach: Neben der einfachen Handhabung, die wirklich jeder hinbekommt ohne dass man sein Konzentrat riskiert erhaltet ihr ein stabiles Endprodukt! Ihr müsst also nicht befürchten, dass sich das Liquid nach einiger Zeit und/oder unsachgemäßer Lagerung wieder trennt und somit bereits abgefüllt nicht mehr nutzbar ist. EJ Mix bleibt stabil! Dies ist bei anderen Lösungen nicht immer der Fall! Einfach Eure E-Zigarette mit ausreichend großen Tank füllen und ihr könnt damit in den Urlaub fahren ohne befürchten zu müssen, Euch nicht ausreichend medizinieren zu können!

Wichtiger Hinweis: EJ Mix eignet sich nur bedingt dazu, Euren Konsum zu verheimlichen! Im Innenraum verwendet bleibt auf jeden Fall ein verräterischer Geruch zurück, der allerdings schnell wieder verschwindet. Trotzdem ist es anzuraten, eher im Freien zu dampfen.

Viel Spaß!

https://dabbing.de/produkt/ej-mix/

Anmerkung: Dieser Beitrag dient der Dokumentation. Wir rufen nicht dazu auf, mit illegalen Betäubungsmitteln zu hantieren oder diese herzustellen. Um mit Cannabis arbeiten zu können, bedarf es in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle.

Wenn Ihr mit der aktuellen Gesetzgebung nicht zufrieden seid, tut was dagegen!